Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 18.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Erbrecht  

Gefahren des Berliner Testaments

26.10.2007: Das deutsche Erbrecht räumt Eheleuten ein besonderes Privileg ein:

Sie haben die Möglichkeit ihre Testamente in einem gemeinschaftlichen Testament zu vereinen. Das heißt, dass beide Ehepartner ihren letzten Willen zusammen erklären können. So eine Verfügung muss nicht notariell beurkundet werden, sondern kann handschriftlich verfasst werden, wobei ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament handschriftlich aufsetzt und beide Eheleute es daraufhin unterschreiben. Um zu gewährleisten, dass dieses Testament später nicht abhanden kommt oder böswillig unterschlagen wird, können die Eheleute dieses Testament dann bei einem Amtsgericht ihrer Wahl hinterlegen.

Doch so leicht es sich auch anhört, testieren will gelernt sein. Wer nur zwei Sätze verfasst, und meint, damit wäre alles geregelt, der öffnet späteren Streitigkeiten Tür und Tor. Auch eignet sich das so genannte klassische Berliner Testament, bei dem sich die Eheleute zuerst gegenseitig und zu Schlusserben dann die gemeinsamen Kinder einsetzen, nicht für jede Fallkonstellation. Beispielsweise muss die Erbschaftssteuer im Auge gehalten werden. In vielen Fällen ist grundsätzlich vom Berliner Testament abzuraten. Weiterhin muss die Pflichtteilssituation beachtet werden, da sonst die Eheleute unbeabsichtigt die Pflichtteilsansprüche missliebiger Abkömmlinge erhöhen. Problematisch ist oft auch, dass der längstlebende Ehegatte aufgrund der Bindungswirkung des Testamentes oft nicht neu verfügen kann. Ohne fachanwaltliche Beratung kommt man hier meistens nicht aus.

Bildquelle: ©Adel/PIXELIO    www.pixelio.de

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Björn Jennert

Anwaltskanzlei Gelbke
Neustr. 25
47441 Moers
Tel.: 02841-27 444
Fax: 02841-27 443
Email: info@anwaltskanzlei-gelbke.de  
www.anwaltskanzlei-gelbke.de  

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht finden Sie hier.

Anwälte, die noch nicht in der BSZ® Topliste Erbrecht eingetragen sind, können sich hier online anmelden.

26.10.2007 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Einberufung zum Grundwehrdienst bei Ausbildung im sog. dualen Studiengang.
BSZ® e.V. interviewt Rechtsanwalt Jens Graf zu VIP Medienfonds
Transparenzgebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlung
Ulrich Engler/Private Commercial Office: BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereiten erste Vermittler-Klagen vor!
Falk Zinsfonds: Durchbruch für Anleger
Links zum Artikel
Volltextsuche in Anwaltshomepages.

Weitere Beiträge

Chaos bei der Erbschaftssteuer

23.10.2007 von roosen

Zu Beginn dieses Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht das bisher geltende Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht wegen Verfassungswidrigkeit.

weiter lesen ...

Behindertes Kind: Erbschaft an das Sozialamt ?

19.10.2007 von roosen

Wenn man ein behindertes Kind hat, für das die Eltern die vollumfängliche Sorge tragen, so sind die Eltern oft von dem Wunsch beseelt, dass ihr behindertes Kind unmittelbar persönliche Vorteile aus dem Nachlass der Eltern genießen soll.

weiter lesen ...

Stiftungen - Wenn das Erbe stiften geht

17.10.2007 von roosen

Während für viele die Erhaltung des Vermögens für die nachfolgenden Kinder im Vordergrund steht, kommt es Menschen ohne eigene Kinder oder ohne Kontakt zu eigenen Kindern oft darauf an ihr Vermögen nach ihrem Tode in guten Händen zu wissen.

weiter lesen ...

Pflichtteilsansprüche

17.10.2007 von roosen

Das Pflichtteilsrecht entspringt dem Spagat des Gesetzes zwischen dem Grundrecht der Testierfreiheit und der Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie.

weiter lesen ...

Gesetzliche Erbfolge kontra Ehegattentestament

17.10.2007 von roosen

Die gesetzliche Erbfolge ist auch heute noch vielen Menschen unklar. Da aber die wenigsten Personen ein Testament machen, entscheidet die gesetzliche Erbfolge darüber, wem das Vermögen des Erblassers nach seinem Tode zu fällt.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007