Grund dafür war die Ungleichbehandlung der Bewertungsmethoden für die verschiedenen Vermögensmassen. Das Bundesverfassungsgericht entschied auch, dass das bisher geltende Recht bis zur Verabschiedung eines neuen Steuergesetzes in Kraft bleiben soll. Zur Novellierung des Erbschaftssteuerrechtes ist der Gesetzgeber bis zum Ende nächsten Jahres verpflichtet. Solange wird der Gesetzgeber aber nicht auf sich warten lassen. Schon jetzt gibt es zahlreiche Ideen und Konzepte innerhalb der Großen Koalition und auch von Länderseite aus, aber eine gemeinsame Linie wurde bislang nicht gefunden.
Es erschließt sich jedem, dass die Steuerlage sich insgesamt durch die Novellierung nicht verbessern wird, auch wenn unklar ist, wie sich diese Zwangsreform genau auswirken wird. Es empfiehlt sich im Einzelfall daher jetzt noch die Steuervorteile der alten Rechtslage auszunutzen, vor allem in Hinblick auf Grundbesitz- und Betriebsvermögen. Die bisherigen Steuerprivilegien realisieren sich bei Grundbesitz vor allem in dem günstigen Ansetzen des Steuerwertes. Dieser entspricht dabei zurzeit nur ca. 70 % des wirklichen Verkehrswertes.
Mit Wegfall dieser günstigeren Bewertung durch die Neunovellierung kann sich somit schnell indirekt die Steuer für Grundbesitzer erhöhen. Um dies zu verhindern, bleibt die Möglichkeit eine sorgfältig geplante Vermögensnachfolge durchzuführen. Durch lebzeitige Übertragung kann man so Steuerprivilegien und Freibeträge optimal ausnutzen und sich zeitgleich mit Sicherungsrechten wie Nießbrauch und Rückforderungsrechten wirtschaftlich dennoch absichern. Allerdings sollte man sich sowohl über die erbschafts- und schenkungssteuerlichen als auch über die erbrechtlichen Aspekte fachanwaltlich beraten lassen.
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Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Björn Jennert
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