Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 18.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Erbrecht  

Stiftungen - Wenn das Erbe stiften geht

17.10.2007: Während für viele die Erhaltung des Vermögens für die nachfolgenden Kinder im Vordergrund steht, kommt es Menschen ohne eigene Kinder oder ohne Kontakt zu eigenen Kindern oft darauf an ihr Vermögen nach ihrem Tode in guten Händen zu wissen.

Die Möglichkeit eine Stiftung durch ein Testament zu gründen, ist dabei aber den wenigsten bekannt. Dabei bietet die Stiftung dem Erblasser den Vorteil zielgerichtet sein Vermögen einem guten Zweck zuzuführen. Auch verfolgt die Gründung einer Stiftung meist den ideellen Gedanken einer bestimmten Person ein Denkmal zu setzen, da der Name der Stiftung vom Erblasser bestimmt werden kann.

Wichtig ist es in solch einem Testament einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der sich um die Anerkennung der Stiftung bei der zuständigen Behörde kümmert, da die Stiftung erst noch ins Leben gerufen werden muss. Mit Anerkennung der Stiftung kann sie ihre Tätigkeit aufnehmen und sich dem karitativen Zweck widmen, den der Erblasser bestimmt hat.

 Die Stiftung benötigt dafür ein Vermögen, welches sich bezüglich seiner Größenordnung nach Art und Umfang des vom Erblasser bestimmten Zweckes richtet. Hierbei sollte aber auch die Möglichkeit einer so genannten Verbrauchsstiftung in Betracht gezogen werden, die von vornherein nur auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Als Zweckbestimmung kann vieles in Frage kommen: die Unterstützung von Kindergärten, Krankenhäusern, Tierheimen etc. sind hier nur beispielhaft zu nennen. Eine genaue Satzung der Stiftung sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers stets zur Geltung kommt. Bei alledem ist jedoch zu beachten, dass man sich bei der testamentarischen Gestaltung fachanwaltlich beraten lässt, da ein fehlerhaftes Testament die Unwirksamkeit des Stiftungsgeschäfts zur Folge haben kann.

Bildquelle: ©fiee.visuelle/PIXELIO    www.pixelio.de

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Björn Jennert

Anwaltskanzlei Gelbke
Neustr. 25
47441 Moers
Tel.: 02841-27 444
Fax: 02841-27 443
Email: info@anwaltskanzlei-gelbke.de
www.anwaltskanzlei-gelbke.de

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht finden Sie hier.

Anwälte, die noch nicht in der BSZ® Topliste Erbrecht eingetragen sind, können sich hier online anmelden.

17.10.2007 /

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Pflichtteilsansprüche
Gesetzliche Erbfolge kontra Ehegattentestament
HAT-Immobilienfonds 43: Anleger müssen Kredit der Société Générale nicht zurückzahlen
Anspruch auf Paginierung der Personalakte
Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
Links zum Artikel
Volltextsuche in Anwaltshomepages.

Weitere Beiträge

Pflichtteilsansprüche

17.10.2007 von roosen

Das Pflichtteilsrecht entspringt dem Spagat des Gesetzes zwischen dem Grundrecht der Testierfreiheit und der Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie.

weiter lesen ...

Gesetzliche Erbfolge kontra Ehegattentestament

17.10.2007 von roosen

Die gesetzliche Erbfolge ist auch heute noch vielen Menschen unklar. Da aber die wenigsten Personen ein Testament machen, entscheidet die gesetzliche Erbfolge darüber, wem das Vermögen des Erblassers nach seinem Tode zu fällt.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007