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Kategorie Erbrecht  

So werden Erben zu Steuerhinterziehern

26.10.2010: Schwarzgeld im Ausland ist ein aktuelles Thema, das auch Erben betreffen kann.

Bei der Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen offenbart sich öfter, als man gemeinhin denkt, dass dieser einen Teil seines Vermögens auf schwarzen Konten im Ausland deponiert hat. Dann haben die Erben ein Problem.

Der Leiter der Wunscherbe e. V. Vertrags-Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator (DAA) und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), macht das Problem deutlich: „Meldet der Erbe das Schwarzgeld dem Finanzamt, drohen Nachversteuerung und Hinterziehungszinsen. Bei einem schwarzen Konto werden die Einkünfte für die letzten 10 Jahre nach versteuert. Zusätzlich sind vielleicht Hinterziehungszinsen zu zahlen. Lediglich ein Bußgeld entfällt, weil Tote „schlecht“ bestraft werden können. Einen erbenden Ehegatten kann es trotzdem erwischen, wenn bei einer Zusammenveranlagung davon ausgegangen werden kann, dass der erbende Ehegatte von den verschwiegenen Einkünften wusste.“

Melden die Hinterbliebenen das schwarze Erbe nicht dem Fiskus und fahren fort, die Vermögenswerte zu verheimlichen, bilden sie automatisch eine steuerliche Hinterziehungsgemeinschaft. Sollte das Finanzamt der Hinterziehungsgemeinschaft auf die Schliche kommen, wird es teuer. Der Erbe kann sogar vor dem Strafrichter landen.

Wie viel Schwarzgeld in Deutschland tatsächlich von Generation zu Generation weitervererbt wird und dem Fiskus dauerhaft entzogen bleibt, ist naturgemäß sehr schwierig zu schätzen. Man kann aber sicher davon ausgehen, dass es ein mehrstelliges Milliardenvermögen sein wird.

Der Wunscherbe e. V. fordert vom Gesetzgeber eine Regelung, die Hinterbliebenen, die ohne eigenes Zutun in den Besitz von Schwarzgeld gelangt sind, den Schritt in die Legalität erleichtert. Die Erben, welche eine Steuerhinterziehung beenden und die ererbten Vermögenswerte offen, ehrlich und umfassend deklarieren, sollten von einer Nachversteuerung verschont bleiben – zumal es wenig Sinn macht, den Erben stellvertretend für den verstorbenen Steuerhinterzieher zu bestrafen. Erben, die sich korrekt verhalten und einen Schlussstrich unter die „schwarze Vergangenheit“ ziehen, müssen belohnt und nicht bestraft werden. Eine solche Regelung würde kurzfristig erhebliche Vermögensbeträge ans Licht bringen, die in der Folge wieder legal investiert werden könnten.

Vor allen Dingen würde eine solche Regelung auf eine wesentlich breitere Zustimmung in der Bevölkerung stoßen als die Steueramnestie für aktive Rechtsbrecher, nur um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen.

Es liegen aber auch Milliardenvermögen in den diversen Steueroasen, von deren Existenz die Erben nichts wissen oder nicht genug wissen. Wissen die Erben überhaupt nichts von dem gebunkerten Geld, dann verbleibt es für immer bei der Bank im Steuerparadies. Auch wenn Teilwissen vorhanden ist, bleibt das Vermögen meist verloren.

Wer also glaubt, mit seinem Schwarzgeld eine clevere Steuersparaktion gestartet zu haben, ist meist doch der Dumme. Denn Schwarzgeld ist immer eine Zeitbombe. Irgendwann geht sie hoch. Wie man die Übertragung seines Vermögens als cleveres legales Steuersparmodell einsetzen kann, darüber kann man sich informieren bei:

Wunscherbe e. V.,
Beratungsstelle Waldshut

Kaiserstraße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751-8317-0
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert
Fachanwalt für Erbrecht
Leiter der Beratungsstelle des Wunscherbe e.V. im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen

Foto: Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilpert
Fachanwalt für Erbrecht
Leiter der Beratungsstelle des Wunscherbe e.V. im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen

Mitgeteilt durch:
Wunscherbe e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816811
Telefax: 06071-9816829
eMail: wunscherbe@web.de
http://www.wunscherbe-ev.de  

26.10.2010 / Anton Bernhard Hilbert

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