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Kategorie Erbrecht  

Das Erbe vor Dieben schützen

26.07.2010: Wenn der Erblasser stirbt, gibt es oft Verwandte, Freunde oder Nachbarn, die im Besitz eines 2.-Schlüssels des Erblassers sind, weil sie nach dem Rechten gesehen und sich um ihn gekümmert haben.

Da kann es dann schon mal vorkommen, dass dieser Personenkreis kurz nach dem Tode des Erblassers Bargeld, (vielleicht ein Batzen Schwarzgeld) Wertgegenstände und auch schon mal ein Testament klammheimlich und auf Nimmerwiedersehen verschwinden lässt.

Der Verlust, zumal von Bargeld, bleibt meist unentdeckt. So wird der Nachlass des rechtmäßigen Erben oft erheblich geschmälert und im schlimmsten Fall vollkommen entzogen.

Erbberechtigte haben, auch wenn sie testamentarisch enterbt wurden, trotzdem noch den Pflichtteilsanspruch. Ihnen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Wie kann man das verhindern? Eigentlich nicht. Es sei denn man bedient sich der Hilfe des eingetragenen Vereins Wunscherbe e.V.

Dazu können Sie Rat beim Wunscherbe e.V. einholen, der Ihnen für einen Jahresbeitrag von 49 € uneingeschränkt beratend zur Seite steht. Die Beratung wird ausschließlich von Rechtsanwälten für Erbrecht/bzw. Steuerrecht in den Wunscherbe e.V. Beratungsstellen durchgeführt.

Wunscherbe e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816811
Telefax: 06071-9816829
eMail: wunscherbe@web.de  
http://www.wunscherbe-ev.de  

Bildquelle: ©Einbruchschutz am Haus/PIXELIO    www.pixelio.de


26.07.2010 /

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