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Kategorie Erbrecht  

Wenn Erben Krieg führen

26.07.2010: Eine Erbengemeinschaft hat unversteuertes Geld auf einem Schweizer Konto des Erblassers ausfindig gemacht, ohne Angabe in der Erbschaftssteuererklärung.

Ein Erbe mit einem Minianteil fühlt sich übervorteilt. Er erstattet eine Selbstanzeige. Die Miterben erwischt es böse!

Erbengemeinschaften, die sich auf solche Praktiken einlassen, machen sich damit gegenseitig erpressbar. Wenn es morgens klingelt, können es die Steuerfahnder sein.

Auch um Safes wird so mancher Krieg geführt. Ein Erbe räumt nach dem Tod des Erblassers dessen Schließfach bei der Bank. „Es waren nur persönliche Papiere drin,“ erklärt er dann den übrigen Angehörigen. Die glauben das aber nicht – der Erbschaftskrieg ist eröffnet! Wenn Erben Werte im Safe vermuten und einander misstrauen sollten sie diesen immer gemeinsam öffnen.

Neben Geld und Wertsachen kann man aber auch jede Menge Ärger erben. Zum Beispiel wenn der Erblasser mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun haben wollte. Er verfügte jedoch über ein beachtliches Wertpapierdepot bei einer deutschen Bank, das vom Institut pflichtgemäß nach dem Tod dem Finanzamt gemeldet wurde. Für die Erben blieb deshalb nicht mehr viel.

Erben sollten immer daran denken: Ein Judas gibt es in der Sippe immer und der ist naturgemäß der beste Freund der Steuerfahnder.

Wie man Erbkriege vermeidet oder zumindest unbeschadet übersteht und was bei einem Erbfall zu beachten ist, dazu können Sie Rat beim Wunscherbe e.V. einholen, der Ihnen für einen Jahresbeitrag von 49 € uneingeschränkt beratend zur Seite steht. Die Beratung wird ausschließlich von Rechtsanwälten für Erbrecht/bzw. Steuerrecht in den Wunscherbe e.V. Beratungsstellen durchgeführt.

Wunscherbe e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816811
Telefax: 06071-9816829
eMail: wunscherbe@web.de  
http://www.wunscherbe-ev.de

Bildquelle: ©Auf Messers Schneide/PIXELIO        www.pixelio.de

26.07.2010 /

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