Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 18.05.2012                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Arbeitsrecht  

Bundesarbeitsgericht zur Weihnachtsgratifikation und vertraglich vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt

09.12.2010: Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern.

Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09.

In dem Fall erhielt der seit 1996 bei der Beklagten als Diplom-Ingenieur beschäftigte Kläger zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, ohne dass bei der Zahlung ein ausdrücklicher Vorbehalt erklärt worden war. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte die Beklagte unter Hinweis auf eine Klausel im schriftlichen Arbeitsvertrag eine Zahlung für das Jahr 2008. Die Klausel lautet:

„Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“

Mit seiner Klage hat der Kläger die Zahlung eines Weihnachtsgeldes für das Jahr 2008 verlangt. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der vertraglich vereinbarte Freiwilligkeitsvorbehalt habe die Entstehung eines Weihnachtsgeldanspruchs verhindert. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.

Die Revision des Klägers war vor dem Zehnten Senat des BAG erfolgreich, betont Henn.
Zwar mag ein im Arbeitsvertrag klar und verständlich formulierter „Freiwilligkeitsvorbehalt“ einen zukünftigen Anspruch auf eine Sonderzahlung ausschließen. Allerdings darf dieser als Allgemeine Geschäftsbedingung formulierte Vorbehalt nicht mehrdeutig, sondern muss klar und verständlich iSd. § 307 BGB sein. Die von der Beklagten verwendete Klausel ist unklar und nicht eindeutig formuliert. Sie ist nicht geeignet, das mehrfache, tatsächliche Erklärungsverhalten des Arbeitgebers hinreichend zu entwerten. Die Klausel kann auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung verpflichten wollte. Ferner setzt der vorbehaltene Widerruf voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden ist.

Der Autor dieses Beitrages steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
VdAA – Präsident
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll .
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11
stuttgart@drgaupp.de  
www.drgaupp.d e

Foto: Rechtsanwalt Michael Henn Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

BSZ® TOPliste Arbeitsrecht

09.12.2010 / Michael Henn

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten, oder der Rat von Finanzfachleuten.
Sammelklage-Urteil gegen Targobank verschoben
Möglicher Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken
Klage gegen die Eurohypo AG und der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH
Schiffsfonds: Kein Ende der Krise in Sicht?

Weitere Beiträge

Arbeitsgericht Bonn: Kündigung wegen drei verschenkter Schrauben gescheitert.

10.11.2010 von roosen

Vor dem Arbeitsgericht Bonn ist eine Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden gescheitert, der drei Schrauben seines Arbeitgebers an einen früheren Kollegen verschenkt hatte.

weiter lesen ...

Alle Jahre wieder: Der Streit ums Weihnachtsgeld

10.11.2010 von roosen

Streichungen beim Weihnachtsgeld häufig unzulässig. Einseitige Änderungen durch Arbeitgeber kaum möglich.

weiter lesen ...

Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers.

24.10.2010 von roosen

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen.

weiter lesen ...

Kürzungen der Bonuszahlungen für Bankmitarbeiter in Zeiten der Finanzmarktkrise zulässig.

24.10.2010 von roosen

Die 7. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat nun die ersten 14 Berufungsverfahren über Bonuszahlungen 2008 gegen die Commerzbank verhandelt.

weiter lesen ...

Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

24.10.2010 von roosen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.10.2010 über die Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD entschieden.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007