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Kategorie Arbeitsrecht  

Die Nokia GmbH muss keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen.

14.06.2010: Verwaltungsgericht Köln: Keine Rückzahlung von Fördermitteln wegen der Schließung des Forschungszentrums Nokia Research Center in Bochum.

Die Nokia GmbH muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen.

Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit einem am 10. Juni 2010 verkündeten Urteil, Az.: 16 K 5313/08, und gab damit einer Klage der Nokia GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn, statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von ca. 1.3 Millionen Euro hob das Gericht auf.

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt.

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Die Nokia GmbH habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung der Nokia GmbH zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

Gegen das Urteil kann der Bund binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

Henn empfahl, einen etwaigen Fortgang zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verwies.

Foto: Rechtsanwalt Michael Henn Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Autor dieses Beitrages steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Rechtsanwalt Michael Henn
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
VdAA - Präsident

Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll .
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11
stuttgart@drgaupp.de  
www.drgaupp.de  

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14.06.2010 / Michael Henn

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