Rechtsboerse.de  
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 10.09.2010                                      > Bericht einsenden                                        > Zugang für Mitglieder
> Anmeldung


Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden

Anzeige
 
Kategorie Arbeitsrecht  

Kündigung im Fall "Essensmarke" für 80 Cent ist unwirksam

17.05.2010: Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung eines Mannes für unwirksam erklärt, der wegen einer unrechtmäßig verwendeten Essensmarke für 80 Cent entlassen wurde.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Reutlingen vom 11. Mai 2010 - 2 Ca 601/09.

Der Arbeitgeber, ein Unternehmen der Textilindustrie, hat einem 35-jährigen Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, nachdem dieser das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essensmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Arbeitskollegen erbeten hatte.

Den Arbeitnehmern des Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Essensmarken zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 EUR berechtigen. Die Essensmarken werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur eine Essensmarke eingelöst werden kann und die Essensmarken nicht übertragbar sind. Der klagende Mitarbeiter löste an einem Tag eine auf seinen Namen ausgestellte Essensmarke für die Bezahlung seines Mittagessens und die auf den Namen des Arbeitskollegen ausgestellte Essensmarke für die Bezahlung des Mittagessens seiner Lebensgefährtin ein.

Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen hat die deswegen vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt, so betont Henn.

Zwar hat der Kläger bewusst gegen das Verbot verstoßen, Essensmarken anderen Personen zu übertragen, um sich einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Er hat jedoch nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen, so dass das Gericht trotz der erheblichen Pflichtverletzung des Klägers den Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unwirksam angesehen hat. Henn empfahl, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de  – verwies.

Der Autor dieses Beitrages steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VdAA – Präsident
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll .
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11
stuttgart@drgaupp.de  
www.drgaupp.de  

Bildquelle: ©Arty/PIXELIO                                 www.pixelio.de

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  

BSZ® TOPliste Arbeitsrecht

17.05.2010 / Michael Henn

Kommentare [neu]
keine Kommentare vorhanden [neu]
Verwandte Artikel
Zehn Fehler in Widerrufsbelehrungen von Medienfonds
Caviar Creator Manufaktur GmbH
Equitable Settlement AG: Aktionäre sollen noch mal zahlen
König & Cie. Deutsche Leben III: Fonds wird abgewickelt
Prime Gold Invest AG: BSZ e.V. gründet Anlegerallianz!

Weitere Beiträge

Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks schulischer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg

01.04.2010 von roosen

Auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, sind vom Wehrdienst zurückzustellen.

weiter lesen ...

Klagen der IBM-Betriebsrentner haben vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg

01.04.2010 von roosen

In mehreren Urteilen hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 26. März 2010 über verschiedene Klagen der IBM-Betriebsrentner positiv für diese entschieden.

weiter lesen ...

Widerruflicher Vergleich im "Maultaschenfall"

01.04.2010 von roosen

Entlassene Altenpflegerin erstreitet Abfindung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

weiter lesen ...

Bundesverwaltungsgericht erkennt Zeckenbiss bei einer Lehrerin als Dienstunfall an.

12.03.2010 von roosen

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können.

weiter lesen ...

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg weist Antrag auf Abbruch der Betriebsratswahlen bei der Daimler AG zurück

12.03.2010 von roosen

Quasi in letzter Minute hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einen Antrag auf Abbruch der am 10.03.2010 angesetzten Betriebsratswahlen bei der Daimler AG, Zentrale Stuttgart, zurückgewiesen.

weiter lesen ...

 



Startseite  |  Arbeitsrecht  |  Arzthaftungsrecht  |  Bau- und Architektenrecht  |  Erbrecht  |  Familienrecht Scheidungsanwalt  |  Imobilienrecht  |  Medizin- und Gesundheitsrecht  |  Kapitalanlagerecht  |  Sozialrecht  |  Steuerrecht / Steuerstrafrecht  |  Streitschlichtung  |  Verkehrsrecht  |  Versicherungsrecht  |  Verwaltungsrecht  |  Wirtschaftsrecht  |  Miet- und Wohnungseigentumsrecht  |  Sonstige Rechtsgebiete  |  Bericht einsenden  |  Aktuelle Umfrage  |  FAQ - Die wichtigsten Fragen  |  Ticker  |  Forum  |  Archiv  |  Kontakt  |  Registration  |  Sitemap  |  Impressum  | 
 
Webdesign by imediatec Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - Copyright © 2007