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Kategorie Arbeitsrecht  

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: CGZP nicht tariffähig.

11.12.2009: Das LAG Berlin-Brandenburg hat die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt und festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das am 07.12.2009 veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Az.: 23 TaBV 1016/09.

Die Tarifgemeinschaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.

Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden. Henn empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de  – verwies.

Bildquelle: ©hofschlaeger/PIXELIO     www.pixelio.de

Der Autor dieses Beitrages steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

VdAA – Präsident
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll .
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart

Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11
stuttgart@drgaupp.de  
www.drgaupp.de  

Mitgeteilt durch:
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Telefon: 06071-9816810
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11.12.2009 / Michael Henn

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