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Kategorie Arbeitsrecht  

Arbeitsgericht Berlin untersagt Kündigungen streikender Arbeitnehmer

20.10.2009: (Stuttgart) Das Arbeitsgericht Berlin hat es am 14.10.2009 auf Antrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einem Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks untersagt, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin (ArbG) vom 14.10..2009, Az.: 1 Ga 18360/09.

Die Gewerkschaft hatte zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin des Gebäudereinigungsunternehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Henn empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de  - verwies.

Bildquelle: ©hofschlaeger/PIXELIO     www.pixelio.de

Autor:
Rechtsanwalt Michael Henn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Kanzlei Dr. Gaupp & Coll.
Theodor-Heuss-Str.11
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/30 58 93-0 Fax: 0711/305893-11
email: henn@drgaupp.de  
www.drgaupp.de  

Mitgeteilt durch:
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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20.10.2009 / Michael Henn

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