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Kategorie Arbeitsrecht  

Landesarbeitsgericht Hessen weist 71 Berufungen im Zusammenhang mit der Einstellung der Betriebsrentenzahlungen der Firma YMOS AG ab

16.07.2009: Am 08.07.2009 hat das Landesarbeitsgericht Hessen weitere 71 Berufungen der Firma YMOS AG gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Offenbach am Main im Wege des Versäumnisurteils zurückgewiesen.

Damit, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Urteile mit dem Az.: 8 Sa 919/08 u.a., wurden die erstinstanzlichen Urteile bestätigt, nach denen die Firma nicht berechtigt war, die den Mitarbeitern bzw. ihren Hinterbliebenen zustehenden Betriebsrentenzahlungen einzustellen.

Das Unternehmen hatte zunächst in allen an diesem Tag terminierten Verfahren die gesamte Kammer, d.h. den Vorsitzenden Richter sowie beide ehrenamtliche Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Nachdem diese Ablehnungsanträge zurückgewiesen worden sind, hat die Beklagte an der mündlichen Verhandlung nicht mehr teilgenommen. In allen 71 Verfahren sind daraufhin auf Antrag der Klägerseite Versäumnisurteile erlassen worden. Gegen diese Versäumnisurteile kann die Beklagte Einspruch einlegen.

Ein Verhandlungstermin für ca. 60 weitere Berufungsverfahren ist bereits auf den 7. Oktober 2009 festgesetzt worden.

Henn empfahl, den weiteren Ausgang zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de  – verwies. 

Bildquelle: ©BerndLang/PIXELIO       www.pixelio.de

Der Autor dieses Beitrages steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
VdAA – Präsident
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll .
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11
stuttgart@drgaupp.de  
www.drgaupp.de  

Mitgeteilt durch:
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Telefon: 06071-823780
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16.07.2009 / Michael Henn

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